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Mit kleinem Aufwand, Menschen glücklich machen.

Nachbarschaftshilfe

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Nachbarschaftshilfe

nach §45 SGB XI

Allgemeine Infos

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad wird seit 2024 mit einer Aufwandsentschädigung von (maximal) 10 Euro pro Stunde honoriert. Vergütet durch die Pflegekasse der Person, die die Unterstützung empfängt. Die Pflegekasse verrechnet die Aufwandsentschädigung mit dem Entlastungsbetrag (131€/Monat), auf den jede Person mit Pflegegrad Anspruch hat.

Tätigkeiten eines Nachbarschaftshelfenden

Engagierte Einzelpersonen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag, um möglichst lange am sozialen Leben teilzunehmen und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.

Zum Beispiel:

  • beim Einkauf helfen
  • zu Terminen (Arzt/Behörde etc.) begleiten oder fahren
  • beim Ausfüllen von Anträgen & Formularen helfen
  • bei der Wohnungsreinigung unterstützen
  • gemeinsame Unternehmungen (Spaziergänge, Kaffeetrinken, Veranstaltungen besuchen)
  • dabei helfen, soziale Kontakte zu erhalten
  • Gedächtnistraining, Vorlesen, Spiele
  • und alles Mögliche mehr, was der Seele gut tut

Wer kann Nachbarschaftshilfe leisten?

Menschen, die…

  • volljährig sind
  • nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind, oder im selben Haushalt leben
  • nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig sind
  • bis Ende 2025 einen anerkannten Nachbarschaftshilfekurs absolviert haben

Wer kann Nachbarschaftshilfe erhalten?

Menschen, die…

  • einen Pflegegrad haben, und damit Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag haben
  • in der eigenen Häuslichkeit leben

Haben Sie Interesse an Nachbarschaftshilfe?

Wenden Sie sich mit Fragen an:

Raumzeit Bad Tabarz
Lauchagrundstr. 12a
99891 Bad Tabarz
Tel. 036259 56449

Nachbarschaftshilfekurse in Bad Tabarz

Vermittelt in kleinen Gruppen (5 x 90 Minuten) Wissenswertes zum Thema Nachbarschaftshilfe sowie zu rechtlichen Fragen

 

So werden Sie zum Nachbarschaftshelfenden in 3 Schritten

1 Registrierung

Sie können sich als Nachbarschaftshelfende registrieren lassen, füllen Sie dazu direkt den Registrierungsantrag aus.

 

2 Nachbarschaftshilfekurse

Gesetzlich Versicherte erhalten eine kostenfreie Qualifizierungsschulung zum Nachbarschaftshelfenden (5x90min). Für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten für den Kurs. Privatversicherte können sich bei ihrer privaten Krankenversicherung bezüglich den Bedingungen der Kostenübernahme informieren.

 

3 Abrechnung

Zur Abrechnung muss das ausgefüllte Formular rückwirkend pro Monat an die Pflegekasse der unterstützten Person gesendet werden. Die unterstützte Person geht in Vorleistung, d.h. sie zahlt dem Nachbarschaftshelfenden die erbrachten Leistungen aus. Der Nachbarschaftshelfende quittiert dies auf dem Formular und die Pflegekasse ersetzt der unterstützten Person den Betrag zurück per Überweisung.