Wildverbiss und Schälschäden im Wald werden begutachtet
Forstamt ermöglicht Waldbesitzern und Jägern Teilnahme
Finsterbergen, Februar 2025:
Im Forstamt Finsterbergen laufen die Vorarbeiten für das neue Verbissgutachten. Ab Februar starten die Inventurtrupps mit den Außenaufnahmen. Waldbesitzer und Jäger können bei Interesse teilnehmen, informiert das Forstamt.
Das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung und zum Umfang der Schälschäden ist gesetzlich vorgeschrieben und wird forstamtsweise für die Land-kreise in Thüringen erstellt. Die Ergebnisse fließen dann in die nächsten 3-Jahres-Abschusspläne für die Schalenwildarten Reh-, Dam-, Muffel- und Rotwild ein Die Dichte dieser Wildarten soll so reguliert werden, dass sich in den jeweiligen Waldgesellschaften die Hauptbaumarten natürlich verjüngen können.
Im Forstamt Finsterbergen erfolgen die Außenaufnahmen ab Mitte Februar mit einem festen Aufnahmeteam in nach bestimmten Parametern ausgewählten Waldbeständen. Im Vorfeld werden Jagdgenossenschaften und Waldbesitzende über Veröffentlichungen in den Amtsblättern informiert.
Bei Teilnahmeinteresse können die Termine im Forstamt Finsterbergen erfragt werden (Tel. 03623 36250).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Struck
Forstamtsleiter




