Schiedsamt – Schiedsstelle Bad Tabarz


Schlichten ist besser als Richten

Zunehmend werden Streitigkeiten – auch in Bagatellsachen – ohne vorher-gehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses langen Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar möglicher-weise zu seinen Gunsten entschieden worden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten oftmals aber für immer zerstört. Erst hinterher stellt sich dann oft die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen für beide Seiten besser gewesen wären, da die Beteiligten häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen.

Streitschlichtung, wie sie die Schiedsstellen anbieten, ist deshalb oft der bessere, schnellere und kostengünstigere Weg. Die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsversuchs ist in Thüringen aber keine Voraussetzung für die Anrufung der Gerichte in Zivilsachen.

Streitschlichtung in Streitigkeiten des täglichen Lebens und bei „kleinen“ Strafsachen

Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (zum Beispiel im Rahmen von Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten), die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, angerufen werden. Im Gegensatz zum Schlichtungsverfahren in Strafsachen bei sogenannten Privatklagedelikten ist die Anrufung der Schiedsstelle in bürgerlichen Streitigkeiten nicht vorgeschrieben, sondern geschieht freiwillig.

Die Schiedsstelle kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden: Bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten und bei Rechtsstreitigkeiten, an der Staat beteiligt ist, ist die Schiedsstelle nicht zuständig. In anderen, sachlich oder rechtlich besonders schwierigen Fällen, kann die Schiedsstelle es ablehnen, tätig zu werden.

Die Schiedsstelle ist außerdem im Bereich einiger „kleiner“ Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engeren Lebensbereich – den so genannten Privatklagesachen – müssen Sie, bevor Sie sich an ein Gericht wenden können, unter Umständen zuerst die Schiedsstelle einschalten. Solche Privatklagesachen sind unter anderem:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und
  • Sachbeschädigung.

Kommen solche Straftaten in Betracht, erhebt der Staatsanwalt nur dann Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht er ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist er den Antragsteller (Anzeigeerstatter) auf den Privatklageweg. Das heißt, der Antragsteller muss sich selbst mit einer Klage an das Strafgericht wenden, wenn er eine Bestrafung des Täters erstrebt. Eine solche Privatklage ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Antragsteller zuvor versucht hat, sich mit dem anderen Beteiligten (Täter) außergerichtlich zu versöhnen. Für diesen gesetzlich vorgeschriebenen Sühneversuch ist die Schiedsstelle der Gemeinde zuständig, in deren Gebiet der Antragsgegner wohnt.

Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren erheblich geringer: Sie betragen nur zwischen 10 EUR und 35 EUR nebst tatsächlich entstandener Auslagen (insbesondere Schreibauslagen, Zustellungskosten).

(Quelle: Thüringer Justizministerium, Schlichten ist besser als Richten – Die Schiedsstellen im Freistaat Thüringen)

Schiedspersonen in Bad Tabarz:

 Diana Burbach

Tel.: 036259/31570

Diana.Burbach@Schiedsfrau.de

Stellvertreter

Christian Theodor

Tel.: 0175/8056866

Chr.Theodor@web.de

Postalisch über die Gemeindeverwaltung – Schiedsamt, Theodor-Neubauer-Park 01 99891 Bad Tabarz