Abfuhr GELBE TONNE
Aufgrund der bisherigen Witterungsverhältnisse konnte in mehreren Straßen der Gemeinde Bad Tabarz keine Abfuhr der Tonnen erfolgen. Am Mittwoch, den 17.02.2021, erfolgt die Abfuhr der GELBEN TONNE in folgenden Straßen:- Amselweg
- Finkenweg
- Meisenweg
- Am Burgholz
- Deysingslust
- Langenhainer Str.
- Brühl
- Alexandrinenweg
- An der Schaltstation
- Inselsbergstraße
- Am Hügel
Elterninformation Kindertageseinrichtung
Kindertageseinrichtungen – Elternbeiträge während Schließung?
______________________________________________________________________________THÜRINGER VERORDNUNG ZUR FORTSCHREIBUNG UND VERSCHÄRFUNG AUSSERORDENTLICHER SONDERMASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG EINER SPRUNGHAFTEN AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS SARS-COV-2 SOWIE ZUR ERGÄNZUNG DER ALLGEMEINEN INFEKTIONSSCHUTZREGELN VOM 14.12.2020
Hier finden Sie die ab 15.12.2020 bis 10.01.2021 gültige Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln.
______________________________________________________________________________Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ab Dienstag, dem 15.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 sind dringende Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. gez. David Ortmann Bürgermeister ______________________________________________________________________________Bad Tabarzer Adventskalender
Liebe Bad Tabarzerinnen, liebe Bad Tabarzer, ab 01.12. wird an jedem Tag ein Bad Tabarzer Fenster im Rahmen unseres diesjährigen Adventskalenders geschmückt und bekannt gegeben. Jeden Tag kommt ein Fenster hinzu. So kann ein kleiner Spaziergang am Abend zum Highlight werden. Hier veröffentlichen wir jeweils das Fenster für den nächsten Tag. 01.12. Familie Albrecht, Zimmerbergstr. 18 02.12. Bibliothek, Theodor-Neubauer-Park 1 03.12. TGS „Am Inselsberg“, Karl-Marx-Str. 19 04.12. Fam. Stahl, Fischbacher Str. 11 05.12. Zukunftswerkstatt, Lesehalle Theodor-Neubauer-Park 06.12. Fam. Richter, Reinhardsbrunner Str. 34 07.12. Julia Momper, Karl-Marx-Str. 12 08.12. Frau Robeis, Lauchagrundstr. 48 09.12. Kita Arenarisquelle, Lauchagrundstr. 72 10.12. Kita Käthchen, Walter-Rathenau-Str. 2a 11.12. Fam. Lehrke, Langenhainer Str. 8 12.12. „Waldzwerge e. V.“, Lauchagrundstr. 26 13.12. Fam. Otto, Max-Alvary-Str. 21 14.12. Fam. Pietrzik, Karl-Marx-Str. 26 15.12. TWGmbH & ThINKA, Am Mönchhof 35 16.12. Kita Villa, Schulplatz 5a 17.12. tabbs, Karl-Kornhaß-Str. 18.12. Rathaus, Theodor-Neubauer-Park 1 19.12. Bienenhaus, Märchenwiese, Lauchagrundstr. 20.12. Heimatmuseum „Verrückte Schule“, Inselsbergstr. 48 21.12. Fam. Fischer, Waltershäuser Str. 6 22.12. Fam. Thor, Waltershäuser Str. 8 23.12. Trachenverein, Lesehalle Winkelhof 24.12. Kirchgemeinde, Gemeindehaus Walter-Rathenau-Str. 12 ______________________________________________________________________________Öffnungszeiten Rathaus während der Feiertage
Montag, 21.12.2020: zu den Dienstzeiten telefonisch Erreichbar Dienstag, 22.12.2020: normal geöffnet (09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18 Uhr) Mittwoch, 23.12.2020: zu den Dienstzeiten telefonisch Erreichbar Donnerstag, 24.12.2020 und Freitag, 25.12.2020: geschlossen Montag, 28.12.2020: zu den Dienstzeiten telefonisch Erreichbar Dienstag, 29.12.2020: normal geöffnet (09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18 Uhr) Bauamt geschlossen! ab Mittwoch, 30.12.2020 bis 04.01.2020 geschlossen ______________________________________________________________________________Kundeninformation Wasserzählerablesung 2020


15. Dezember 2020.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der diesjährigen Ablesung. Für Fragen steht Ihnen Frau Voigtländer unter 03573/803-503 gern zur Verfügung. Im Auftrag des Gemeindewerkes Tabarz Ihre Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH Am Stadthafen 2, 01968 Senftenberg Tel. 03573 803-0 Fax 03573 803-476 info@wal-betrieb.de www.wal-betrieb.de ______________________________________________________________________________AKTUELLE MASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DER CORONA-PANDEMIE – 29.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin auf einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Die geplanten Einschränkungen betreffen uns alle. Damit verbunden sind auch wirtschaftliche Folgen, die für viele unserer Unternehmen und in dieser Konsequenz auch für viele Bürgerinnen und Bürger eine enorme Herausforderung darstellen. Wie viele Bad Tabarzer Unternehmen, allen voran die Hoteliers und Gastronomen, werden auch die Einrichtungen der Gemeinde Bad Tabarz von den Schließungen betroffen sein. Ich habe angeordnet, ab Sonntag, dem 1. November 2020, das Kur- und Familienbad tabbs, teilweise zu schließen. Von der Schließung ist das Schwimmbad, das Fitnessstudio, die Sauna und der Wellness-Bereich betroffen. Geöffnet bleiben dürfen die Physiotherapie, die Ergotherapie und der Reha-Sport. Der Aussichtsturm „Großer Inselsberg“, die Touristinformation und die Bibliothek Bad Tabarz sind ebenfalls für den kompletten Monat November zu schließen. Die Kindereinrichtungen und die Gemeindeverwaltung bleiben geöffnet. Die Hygieneschutzmaßnahmen der vergangenen Monate haben weiterhin Bestand. Zu den einzelnen Einrichtungen:- Das Kur- und Familienbad tabbs bietet unter der Nummer 036259-67340 eine Hotline (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr) an, um Ihre Fragen zu beantworten.
- Für sonstige Fragen und Hinweise steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz neben den normalen Öffnungszeiten auch mit unserem Hinweistelefon (036259-56456) und die Bürgermeister-WhatsApp täglich zur Verfügung (Infos unter www.bad-tabarz.de).
- Bitte beachten Sie die aktuellen und künftigen Allgemeinverfügungen des Landkreises Gotha.

Bürgerinformation
Meldeamt in der Zeit vom 27.10. – 06.11.2020 aus technischen Gründen geschlossen.
______________________________________________________________________________Bundesweiter Warntag

- Sie für das Thema Warnung der Bevölkerung zu sensibilisieren,
- Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen und
- auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen.
Bürgerinformation
Am Montag, den 07.09.2020 werden wir aus technischen Gründen von 08.00 Uhr bis ca. 12 Uhr, weder per Mail noch per Telefon erreichbar sein. In dringenden Fällen kommen Sie bitte direkt im Rathaus vorbei. ______________________________________________________________________________Rohrbruch in der Walther-Rathenau-Straße

Bundesweiter Warntag am 10.09.2020: warnung-der-bevoelkerung.de/
______________________________________________________________________________
Verkehrsbeeinträchtigung ab 20.07.2020 bis voraussichtliche 24.07.2020
Ab 20.07.2020 bis voraussichtliche 24.07.2020 kommt es im Bereich der Lauchgrundstraße 12 / Böttchergasse zu Verkehrseinschränkungen. Grund sind Arbeiten an dem Gasanschluss. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 20.07.2020 bis voraussichtlich 29.07.2020
Ab 20.07.2020 bis voraussichtlich 29.07.2020 kommt es in der Lauchagrundstraße Höhe Nr. 58a zu Verkehrseinschränkungen. Grund sind Arbeiten an dem Gasanschluss. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 22.07.2020 bis voraussichtlich 07.08.2020
Ab 22.07.2020 bis voraussichtlich 07.08.2020 kommt es in der Gartenstraße Höhe Nr. 17 zu Verkehrseinschränkungen. Grund sind Arbeiten an dem Gasanschluss. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 20.07.2020 bis voraussichtlich 11.09.2020
Ab 20.07.2020 bis voraussichtlich 11.09.2020 kommt es im Bereich der Walther-Rathenau-Straße 2-2d sowie bei der Karl-Marx-Straße Nr. 17 zu Verkehrseinschränkungen. Grund sind Arbeiten am Gas- Elektro und Trinkwassernetz. ______________________________________________________________________________Planunterlagen Vorhabenbezogener B-Plan „Revitalisierung Netto Markt“ der Gemeinde Bad Tabarz
01 Entwurf Netto Markt Bad Tabarz 02 Begründung Netto Markt Bad Tabarz 03 Anlage 1 Berichtigung FNP 04 Anlage 2 Auswirkungsanalyse 05 Anlage 3 Schallimmissionsprognose ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 06.07.2020 bis voraussichtlich 14.07.2020
Ab 06.07.2020 bis voraussichtlich 14.07.2020 kommt es aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des Alexandrinenweges (Höhe Haus-Nr. 2a und 3a) zu Verkehrseinschränkungen, durch halbseitige Sperrung des Verkehrs. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 09.07.2020 bis voraussichtlich 15.07.2020
Ab 09.07.2020 bis voraussichtlich 15.07.2020 kommt es aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des Alexandrinenweges (Höhe Haus-Nr. 17) zu Verkehrseinschränkungen, durch halbseitige Sperrung des Verkehrs. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 29.06.2020 bis voraussichtlich 11.09.2020
Ab 29.06.2020 bis voraussichtlich 11.09.2020 werden im Wohngebiet Am Mönchhof die Trinkwasserleitungen neu gebaut. Dazu ist es notwendig die Parkplätze beginnend gegenüber der Hausnummer 6 in Richtung Gladenbacher Straße bis Am Mönchhof 35 abschnittsweise zu sperren. Wir bitten alle Anwohner, ihre Fahrzeuge rechtzeitig anderweitig abzustellen. Die Sperrung erfolgt auf Anordnung des Landratsamtes Gotha. Wir danken für Ihr Verständnis. ______________________________________________________________________________ Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Erweiterung Hotel Wiesenhaus und Neubau Aktivhotel Inselsberg Begründung Bebauungsplan – Erweiterung Hotel Wiesenhaus und Neubau Aktivhotel Inselsberg ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 10.06.2020 bis voraussichtlich 17.07.2020
Ab 10.06.2020 bis voraussichtlich 17.07.2020 kommt es im Bereich Lauchagrundstraße bis Theodor-Neubauer-Park, Spindlerplatz und Reinhardsbrunner Straße bis Untergasse zu Verkehrseinschränkungen. Es erfolgt sowohl ein halbseitige Sperrung des Verkehrs als auch teilweise eine Gesamtsperrung des Gehweges. Es handelt sich um eine angeordnete Maßnahme des Landratsamtes Gotha. Hierbei erfolgen Tiefbauarbeiten im Auftrag der Telekom. Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge entsprechend zu parken. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 15.06.2020 bis voraussichtlich 17.07.2020
Ab 15.06.2020 bis voraussichtlich 17.07.2020 kommt es im Bereich folgender Straßen zu Verkehrseinschränkungen: Inselsbergstraße, Schulstraße, Schwarzhäuser Straße bis Am Mönchhof und Zum Wachkopf. Dabei erfolgen teilweise halbseitige Sperrungen des Verkehrs sowie Gesamtsperrungen des Gehweges. Es handelt sich um Tiefbauarbeiten im Auftrag der Telekom. ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 29.06.2020 bis voraussichtlich 21.08.2020
Ab 29.06.2020 bis voraussichtlich 21.08.2020 kommt es im Bereich der Hainstraße zu Verkehrseinschränkungen. Die Zufahrt zu den Grundstücken soll jederzeit gewährt sein. ______________________________________________________________________________ Elternbeiträge eingeschränkter Regelbetrieb ______________________________________________________________________________ KiTas – es geht wieder los. Start des eingeschränkten Regelbetriebes unserer Kindertageseinrichtungen. Hier Infos downloaden ______________________________________________________________________________ Liebe Bad Tabarzer*innen, Am Freitag, den 22.05.2020, bleibt das Rathaus geschlossen ______________________________________________________________________________Verkehrsbeeinträchtigung ab 11.05.2020 bis 29.05.2020
ab 11.05 bis 29.05.2020 ist die Waltershäuser Str. aus Richtung Spindlerplatz nur als Einbahnstraße befahrbar. Grund dafür ist die Neuverlegung von Leitungen. Eine innerörtliche Umleitung ist ausgeschildert. Festlegung erfolgte durchs Landratsamt Gotha. ______________________________________________________________________________Schrittweise Erweiterung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ab 27.April 2020
(24.04.2020) Liebe Eltern, in der Regierungsmedienkonferenz vom 21.April 2020 wurden erste Schritte zur Schrittweisen Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dargelegt. Ab 27.April werden die Regelungen um Bedarfs- und Berufsgruppen in der Notbetreuung erweitert. Sie steht zusätzlich offen für Kinder:- von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
- von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;
- des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
- von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen.
Weitere Verfahren zur Schließung von Kindertageseinrichtungen
(20.04.2020) Liebe Eltern, Das Thüringer Kabinett hat mit Beschluss vom 15. April 2020 festgelegt, dass die Kindertagesbetreuungen im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet werden soll. Die derzeit gültige Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wird entsprechend angepasst. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Regelung: Es findet nur eine Notbetreuung statt! An der Umsetzung des o.g. Kabinettbeschlusses wird derzeit gearbeitet. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, wann und wie die Kindertagesbetreuung wiederaufgenommen werden soll. Das aktuelle Schreiben des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport können sie hier nachlesen. Bei Fragen melden Sie sich gern unter Tel. 036259 564 16 oder per Mail kinder@bad-tabarz.de. Bleiben Sie gesund! Tanja Gödecke kaufm. Leitung Kindertageseinrichtungen ______________________________________________________________________________ (14.04.2020) Liebe Eltern, wie bereits am 30.3. auf unserer Homepage bzw. Facebookseite angekündigt, werden die Elternbeitragsgebühren und auch die Verpflegungsgebühren im April 2020 nicht eingezogen. Den Bescheid für die Verpflegungsgebühren für März 2020 haben Sie evtl. schon in ihrem Briefkasten gehabt. Bitte lassen Sie sich nicht von dem Fälligkeitsdatum irritieren. Es wird, wie angekündigt, erst zum 15.5. die Verpflegungsgebühr von Ihrem Konto eingezogen. Die Eltern, welche Kinder im April 2020 in der Notbetreuung einer Kindertageseinrichtung haben, erhalten Anfang Mai einen zusätzlichen Bescheid über diese Verpflegungsgebühren. Die zu viel gezahlten Elternbeitragsgebühren aus März 2020 wird die Gemeinde mit der nächsten Fälligkeit verrechnen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich unter 036259 564 16 oder kinder@bad-tabarz.de. Mit freundlichen Grüßen Tanja Gödecke kaufm. Leitung Kindertageseinrichtungen ______________________________________________________________________________
- Für Eltern, die uns eine SEPA- Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat April die Abbuchung automatisch eingestellt.
- Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten, werden gebeten, diesen für den Monat April bei ihrer Bank auszusetzen.
- Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat April bitte nicht vor.
- Für Eltern, die Kinder in einer Notbetreuung angemeldet haben, sind die Beiträge weiter zu zahlen. Sie erhalten dann von uns weitere Informationen.
- Die Gebühren zur Versorgung für die Monate März und April 2020 werden zusammengefasst Anfang Mai 2020 an Sie berechnet.
Erlass des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 25.03.2020
(26.03.2020) Das Bildungsministerium hat mit Wirkung ab Donnerstag, 26. März 2020, den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst. So werden nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist, zur Notbetreuung zugelassen. Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie zu diesem Personenkreis gehören. Bisher war für alle Kinder in der Notbetreuung Voraussetzung, dass beide Eltern in der absolut notwendigen Infrastruktur tätig sind. Das ist auch für alle übrigen Berufsgruppen, für deren Kinder Notbetreuung angeboten wird, weiter der Fall. Weiterhin ist eine neue Gruppe mit in das Notbetreuungsprogramm aufgenommen worden: Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt ist. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, dass hier mit fortdauernder Schließung der Einrichtungen eine wichtige tägliche Konstante für diese besonders schutzwürdigen Kinder weggebrochen ist. Das Bildungsministerium trägt damit unter anderem auch den öffentlichen Hinweisen des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig Rechnung. Dieser hatte auf die besonderen Gefahren für besonders schutzwürdige Kinder in der Zeit der besonderen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen hingewiesen. Für eine Aufnahme solcher Kinder in die Notbetreuung ist nun eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes ohne Begründung notwendig. Weitere Anpassungen betreffen eine kleine Anzahl von Berufsgruppen. Das Ministerium reagiert hier auf die bisherigen Erfahrungen mit der Notbetreuung seit Beginn der Schulschließungen. Das aktuelle Hinweisschreiben an Schulen und Kindergartenträger ist auf den Internetseiten des Bildungsministerium onlinegestellt. Ziel des Bildungsministeriums ist es weiter, den Kreis der notbetreuten Kinder so eng begrenzt wie möglich zu halten, um die Ziele der Pandemiebekämpfung zu erreichen. Bitte verwenden Sie ab sofort diese Formulare. ______________________________________________________________________________Hier ganz aktuell ein Informationsvideo über den Coronavirus Covid-19 von der Stadt Wien:
Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
(25.03.2020) Das Kabinett hat heute die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet. Hier finden Sie die angekündigte Grundverordnung im Wortlaut: „Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) Vom 24. März 2020 Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) und § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürIfSGZustVO) vom 2. März 2016 (GVBl. S. 155) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: § 1 Grundsätzliche Pflichten Jede Person ist angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. § 2 Aufenthalt im öffentlichen Raum Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiterhin möglich. § 3 Einhaltung von Hygienevorschriften In allen Betrieben sind Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Arbeitsschutzes sowie wirksame Schutzvorschriften für Mitarbeiter, Besucher und Kunden einzuhalten. Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, der Schutz des Personals vor Infektionen sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände. Dies soll durch Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, sowie ein verstärktes Reinigungs-und Desinfektionsregime bewerkstelligt werden. § 4 Unterstützung durch die Polizei Die nach der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und falls nötig mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei nach den allgemeinen Bestimmungen unterstützt. Die Aufgaben der nach dem Infektionsschutzgesetz und der nach der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden bleiben unberührt. § 5 Ordnungswidrigkeiten, strafbare Handlungen Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und strafbaren Handlungen richtet sich nach den §§ 73 bis 76 IfSG. § 6 Weitergehende Anordnungen der zuständigen Behörden Weitergehende Anordnungen der nach der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Fassung vom 2. Oktober 1998 (GVBl. S. 329-337-) in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Behörden bleiben unberührt. § 7 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils für alle Geschlechter. § 8 Einschränkung von Grundrechten Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen), der Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes, Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen) werden insoweit eingeschränkt. § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 25. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 8. April 2020 außer Kraft. Heike Werner Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Erfurt, den 24. März 2020“ ______________________________________________________________________________Corona-News:
GUTE NACHRICHTEN FÜR ELTERN. ES MÜSSEN KEINE KITA- UND HORTGEBÜHREN GEZAHLT WERDEN. GEBÜHREN, DIE ZUVIEL GEZAHLT WURDEN, WERDEN ERSTATTET. ______________________________________________________________________________Vollsperrung
Ab 30.03.2020 bis voraussichtlich 17.04.2020 ist die Reinhardsbrunner Straße auf Höhe Nr. 25 voll gesperrt. Grund ist die Herstellung des Kanalanschlusses. Die Umleitung erfolgt über die Inselsbergstraße – B88 – Reinhardsbrunner Straße und Spindlerplatz. ______________________________________________________________________________AKTUELLE MASSNAHMEN ZUR VERZÖGERUNG DER VERBREITUNG DES CORONAVIRUS
(22.03.2020) Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben sich heute auf weitere einschneidende Beschlüsse geeinigt. Einige der Maßnahmen gelten in Thüringen bereits. Trotzdem: Hier die Eckpunkte noch einmal zusammengefasst:- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
AKTUELLE MASSNAHMEN DER GEMEINDEVERWALTUNG BAD TABARZ ZUR VERZÖGERUNG DER VERBREITUNG DES CORONAVIRUS
(19.03.2020) Die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz reagiert mit umfassenden Maßnahmen auf die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19). Es gilt, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämpfen bzw. zu verzögern. Aus diesem Grund sind folgende Maßnahmen notwendig:- Die Gemeindeverwaltung hat einen Stab „für besondere Ereignisse“ gebildet und einen umfassenden Pandemieplan erarbeitet.
- Alle Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen sind ab sofort untersagt. Ausgenommen sind ausschließlich Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Daseinsfür- und vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Allerdings müssen auch hierfür strenge Auflagen beachtet werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Gotha (www.kreis-gth.de) > Allgemeinverfügung.
- Für den Publikumsverkehr zu schließen sind: Bars; Cafe´s; Kneipen; Musikschulen; Zusammenkünfte in Vereinen, Sport und Freizeiteinrichtungen; Ausstellungen; Seniorenclubs; Jugendclubs. Eine telefonische und elektronische Erreichbarkeit kann aufrechterhalten werden. Gaststätten ist der Außerhausverkehr unter strengen hygienischen Maßstäben gestattet. Verzehr vor Ort ist untersagt.
- Einrichtungen für den Einzelhandel sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Hiervon ausgenommen: Lebensmittelhandel (einschließlich Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte); Banken und sparkassen; Apotheken; Drogerien; Optiker; Filialen der Deutschen Post (inkl. Paketstellen); Wäschereien und Reinigungen, Tankstellen; Kfz-Teileverkaufsstellen; Zeitungs- und Tabakwarenverkaufsstellen; Bau- und Gartenmärkte sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Physiotherapien und medizinische Fußpflege).
- Geöffnet bleiben dürfen ebenfalls: Handwerks-, Dienstleistungs- und Beherbergungsbetriebe, insbesondere Betriebe von Kfz-Reparaturen. Dies gilt nicht (schließen müssen also): Übernachtungsangebote im Beherberungsgewerbe für touristische Zwecke; Friseure; Kosmetikstudios; Massage- und Wellnessstudios und ähnliche Angebote.
- Aus Gründen des Infektionsschutzes bleibt die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Dringende Anliegen können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung persönlich vorgebracht werden. Für die Terminvergabe stehen die Ämter und das Sekretariat des Bürgermeisters (036259-56422) zur Verfügung. Ansonsten stehen der Postweg, E-Mail und Telefon für Auskünfte zur Verfügung. Die Verwaltung selbst arbeitet mit einer Notbesetzung weiter. Alle lebensnotwendigen Dienste werden aufrechterhalten. Es geht darum, die Arbeitsfähigkeit der Gemeindeverwaltung zum Schutz der Bevölkerung zu sichern, auch wenn sich die Lage verschärfen sollte. Ferner gilt es, die Ausbreitungswege des Virus´ zu verlangsamen und zu blockieren. Die Maßnahme soll helfen, die Kurve der zu erwartenden Infektionen flach und für das Gesundheitswesen händelbar zu halten.
- Das Kur- und Familienbad tabbs, die Touristinformation Bad Tabarz, der Aussichtsturm „Großer Inselsberg“, die Bibliothek, die Trauerhallen und die Spielplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
- Alle kommunalen Veranstaltungen bis Mitte April werden abgesagt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
- Alle Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen werden bis auf Weiteres abgesagt.
- Die Gelben Säcke werden innerhalb der normalen Öffnungszeiten im Rathaus ausgegeben. Bitte betätigen Sie hierfür die Klingel.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Bad Tabarz auf unserer Facebook-Seite (Kneipp-Heilbad Bad Tabarz) bzw. unserer Homepage (www.bad-tabarz.de) zu verfolgen. Kurznachrichten der Gemeindeverwaltung können auch als Push-Nachricht über unsere App (badtabarz2go) versendet werden. Bei Fragen können sich die Bad Tabarzerinnen und Bad Tabarzer auch an unser Hinweis-Telefon (036259-564-56) wenden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen.
- Die nächste Rathaus-Information soll am kommenden Wochenende erscheinen. Allerdings muss die Aktualität der Ausgabe schon jetzt in Frage gestellt werden.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auch auf den Seiten des Landratsamtes Gotha (www.kreis-gth.de) über die ständig aktuellen Allgemeinverfügungen zu informieren.
AKTUELLE MASSNAHMEN DER GEMEINDEVERWALTUNG BAD TABARZ ZUR VERZÖGERUNG DER VERBREITUNG DES CORONAVIRUS
(18.03.20) Bitte nehmen Sie die Situation ernst. Ich bitte Sie, sich an die Hygieneregeln zu halten, auf nötigen Abstand zu anderen Menschen zu achten – und Menschenansammlung nur, wenn absolut notwendig, aufzusuchen. Die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz reagiert mit umfassenden Maßnahmen auf die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19). Laut Bürgermeister David Ortmann gelte es, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämpfen bzw. zu verzögern. Aus diesem Grund sind folgende Maßnahmen notwendig.- Die Gemeindeverwaltung hat einen Stab „für besondere Ereignisse“ gebildet und einen umfassenden Pandemieplan erarbeitet.
- Aus Gründen des Infektionsschutzes bleibt die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Dringende Anliegen können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung persönlich vorgebracht werden. Für die Terminvergabe stehen die Ämter und das Sekretariat des Bürgermeisters (036259-56422) zur Verfügung. Ansonsten stehen der Postweg, E-Mail und Telefon für Auskünfte zur Verfügung. Die Verwaltung selbst arbeitet mit einer Notbesetzung weiter. Alle lebensnotwendigen Dienste werden aufrechterhalten. Es geht darum, die Arbeitsfähigkeit der Gemeindeverwaltung zum Schutz der Bevölkerung zu sichern, auch wenn sich die Lage verschärfen sollte. Ferner gilt es, die Ausbreitungswege des Virus´ zu verlangsamen und zu blockieren. Die Maßnahme soll helfen, die Kurve der zu erwartenden Infektionen flach und für das Gesundheitswesen händelbar zu halten.
- Das Kur- und Familienbad tabbs, die Touristinformation Bad Tabarz, der Aussichtsturm „Großer Inselsberg“, die Bibliothek, die Trauerhallen und die Spielplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
- Alle kommunalen Veranstaltungen bis Mitte April werden abgesagt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
- Alle Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen werden bis auf Weiteres abgesagt.
- Die Gelben Säcke werden innerhalb der normalen Öffnungszeiten im Rathaus ausgegeben. Bitte betätigen Sie hierfür die Klingel.
- Kinderkrippe und der Kindergarten der Gemeinde Bad Tabarz wurden, wie alle anderen Kindereinrichtungen im Freistaat bis einschließlich der Osterferien geschlossen. Allerdings möchte die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz eine Notversorgung für all die Kinder sicherstellen, deren Eltern keine Betreuungsmöglichkeiten finden und nicht vom Arbeitgeber freigestellt werden können. Damit soll auch die Handlungsfähigkeit relevanter Einrichtungen aufrechterhalten werden. Mit dem auf unserer Homepage veröffentlichten Formular, welches von den Erziehungsberechtigten und ihren Arbeitgebern auszufüllen ist, wollen wir, solange die Möglichkeit besteht, die Kinderbetreuung ermöglichen. Das Antragsformular wurde mit dem Landratsamt abgestimmt. Es besitzt bis auf Weiteres Gültigkeit. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Betreuung branchenbezogen eingeschränkt werden kann. Die Rückmeldung hierzu erfolgt zeitnah.Wir bitten Sie allerdings auch hier, die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage, unserer Facebook-Seite und in den Schaukästen zu verfolgen. Die Gesundheits- und Infektionsschutzmaßnahmen für Bad Tabarz liegen in Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Gotha, das unabhängig und verbindlich Entscheidungen treffen kann. Wir befinden uns mit den entsprechenden Behörden des Landkreises Gotha in engem Austausch. Die notwendigen Entscheidungen werden mit Umsicht getroffen.
- Bitte verfolgen Sie die Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Bad Tabarz auf unserer Facebook-Seite (Kneipp-Heilbad Bad Tabarz) bzw. unserer Homepage. Kurznachrichten der Gemeindeverwaltung können auch als Push-Nachricht über unsere App (badtabarz2go) versendet werden.
- Die nächste Rathaus-Information soll am kommenden Wochenende erscheinen. Allerdings muss die Aktualität der Ausgabe schon jetzt in Frage gestellt werden.
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AKTUELLE MASSNAHMEN DER GEMEINDEVERWALTUNG BAD TABARZ ZUR VERZÖGERUNG DER VERBREITUNG DES CORONAVIRUS Ausgabe 4
(18.03.20) Die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz reagiert weiteren Maßnahmen auf die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19). Laut Bürgermeister David Ortmann gelte es, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämpfen bzw. zu verzögern. Aus diesem Grund sind folgende Maßnahmen notwendig:- Aus Gründen des Infektionsschutzes werden sämtliche Sportanlagen und Spielplätze in der Gemeinde Bad Tabarz ab sofort geschlossen.
- Die Gemeinde verweist eindringlich auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen vom 17. März 2020. Darin heißt es:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser, und Museen;
- Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Solarien;
- Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen;
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angeboten bzw. Sportanlagen;
- Spielhallen und Spielbanken;
- Tanzlustbarkeiten; Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.202);
- Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786);
- Prostitutionsbetriebe;
- Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien nach § 16 SGB VIII wie z.B. Familienzentren, Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger. Verbände und Gruppenangebote in Geburtshäusern;
- Mehrgenerationenhäuser; Offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit wie z.B. Seniorenclubs, Seniorenbüros; Jugendbildungs-, Jugenderholungs- und Jugendfreizeitstätten einschließlich Jugendclubs sowie Jugendherbergen i.S.v. § 11 SGB VIII,
- Tagespflegeeinrichtungen nach SGV XI;
- Beratungsstellen;
- Frauenzentren.
- Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.
- Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
- Diese Maßnahmen gelten entsprechend für Beherbergungsbetriebe bei der Bewirtung von Übernachtungsgästen
AKTUELLE MASSNAHMEN DER GEMEINDEVERWALTUNG BAD TABARZ ZUR VERZÖGERUNG DER VERBREITUNG DES CORONAVIRUS
Sehr geehrte Damen und Herren, Um die Verbreitung des Coronavirus Covid-19 weiter zu bekämpfen bzw. zu verzögern, sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung folgende Maßnahmen notwendig:- Das Kur- und Familienbad tabbs, die Touristinformation Bad Tabarz, der Aussichtsturm „Großer Inselsberg“ und die Bibliothek werden mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres geschlossen.
- Um die Arbeitsfähigkeit zu sichern und mögliche Übertragungsrisiken bei Infektionskrankheiten zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung darum, nur zwingend notwendige Behördengänge vorzunehmen. Verschiebbare Besuche sollten in der Zukunft nachgeholt und Anträge per Post eingereicht werden. Für Informationen und Anfragen stehen Telefon und Mailverkehr zur Verfügung. Wer dennoch zwingend vorsprechen muss, sollte wann immer möglich ohne Begleitpersonen erscheinen. In den nächsten Tagen und Wochen wird entscheidend sein, dass die Verwaltung auf lokaler Ebene handlungsfähig bleibt. Deshalb ist eine freiwillige Reduzierung des Besucherverkehrs im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gotha.
- Kinderkrippe und der Kindergarten der Gemeinde Bad Tabarz werden wie alle anderen Kindereinrichtungen im Freistaat ab kommenden Dienstag (17. März) bis einschließlich der Osterferien geschlossen. Allerdings möchte die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz eine Notversorgung für all die Kinder sicherstellen, deren Eltern keine Betreuungsmöglichkeiten finden und nicht vom Arbeitgeber freigestellt werden können. Damit soll auch die Handlungsfähigkeit relevanter Einrichtungen aufrechterhalten werden. Mit dem hier veröffentlichten Formular, welches von Ihnen und von ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist, wollen wir Ihnen, solange die Möglichkeit besteht, die Betreuung Ihrer Kinder ermöglichen. Das Antragsformular wurde mit dem Landratsamt abgestimmt. Es besitzt bis auf Weiteres Gültigkeit.
- Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung ausgeschlossen werden,
- Teilnehmer mit jeglichen Erkältungssymptomen ausgeschlossen werden,
- Teilnehmer schriftlich per Erklärung ausschließen können, dass sie innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet gemäß RKI-Definition zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten,
- der Veranstaltungsort ausreichend gut belüftet wird.
GEMEINDEVERWALTUNG REAGIERT MIT UMFASSENDEN MASSNAHMEN AUF COVID-19
Die Gemeindeverwaltung Bad Tabarz reagiert mit umfassenden Maßnahmen auf die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19). Laut Bürgermeister David Ortmann gelte es, die Verbreitung des Coronavirus zu bekämpfen bzw. zu verzögern. Aus diesem Grund sind folgende Maßnahmen notwendig:- Die Gemeindeverwaltung hat einen Stab „für besondere Ereignisse“ gebildet und einen umfassenden Pandemieplan erarbeitet. Bitte verfolgen Sie die Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Bad Tabarz auf unserer Facebook-Seite (Kneipp-Heilbad Bad Tabarz) bzw. unserer Homepage. Kurznachrichten der Gemeindeverwaltung können auch als Push-Nachricht über unsere App (badtabarz2go) versendet werden.
- Kinder mit Erkältungssymptomen (Husten oder Schnupfen) werden ab Montag, 16.03.2020 nicht mehr in den Bad Tabarzer Kindereinrichtungen aufgenommen. Dies gilt sowohl für die Kinderkrippe, den Kindergarten als auch für die Thüringer Gemeinschaftsschule am Inselsberg. Von einer generellen Schließung der Einrichtungen wird aktuell abgesehen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zur Schließung von Kindereinrichtungen kommen, wird die Gemeindeverwaltung eine Notbetreuung anbieten. Wir bitten Sie allerdings auch hier, die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage, unserer Facebook-Seite und in den Schaukästen zu verfolgen. Die Gesundheits- und Infektionsschutzmaßnahmen für Bad Tabarz liegen in Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Gotha, das unabhängig und verbindlich Entscheidungen treffen kann. Wir befinden uns mit den entsprechenden Behörden des Landkreises Gotha in engem Austausch. Die notwendigen Entscheidungen werden mit Umsicht getroffen.
- Alle kommunalen Veranstaltungen bis Mitte April werden abgesagt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.Für die folgenden Veranstaltungen werden derzeit Ausweichtermine zu einem späteren Zeitpunkt gesucht:
- Einwohnerversammlung zum Breitbandausbau am 17. März,
- Theateraufführung am Samstag, dem 21. März, mit dem Titel: „Jetzt käme der Kuss“,
- Verleihung der Ehrenmedaille am 20. März,
- feierliche Übergabe des Feuerwehrfahrzeuges am 27. März,
- Gewerbeversammlung des Bürgermeisters am 31. März,
- Multivisionsvortrag mit dem bekannten Extremkletterer Thomas Huber am 28. März,
- Elternversammlung am 2. April,
- Vortrag mit Roland Adlich über „Tansania-von der Serengeti nach Sansibar“ am 3. April,
- Einwohnerversammlung am 6. April,
- Tanzabend mit der Stötzer-Band am 17. April,
- Lesung mit der Schauspiel-Legende Herbert Köfer am 18. April,
- Kabarettveranstaltung am 25. April „Lieb mich wieder…“ mit Verena Fränzel und Gerd Krambehr

Bekanntmachung zur Schöffenwahl:
Bekanntmachung Auflegung Vorschlagsliste Schöffen
Auszug aus dem aktuellen Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 22.03.2018
Verordnung des Landratsamtes Gotha über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Bad Tabarz aus Anlass des 25. MDR-Osterspaziergangs 2018
Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006, zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben. Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet: § 1 In der Gemeinde Bad Tabarz dürfen die ortsansässigen Verkaufsstellen aus Anlass des 25. MDR-Osterspaziergangs am Sonntag, den 01.04.2018 in der Zeit von 11.00 Uhr – 17.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 Abs.1 Nr. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. gez. Gießmann Gotha, 12.03.2018 Landrat______________________________________________________________________________________________________________________
Öffentliche Bekanntmachungen zu aktuellen öffentlichen Auslegungen finden Sie hier.
Bekanntmachungen zu Wahlen und Wahlunterlagen finden Sie hier.
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Schöffenwahl

Fragen und Antworten rund um das Schöffenamt
Formular zur Interessenbekundung als Schöffe – Bitte das Formular bis zum 31.05.2018 in der Gemeinde abgeben.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung ist Frau Robes (Tel. 56426 oder per E-Mail an hauptamt@tabarz.de) _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnmobilstellplatz Bad Tabarz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB______________________________________________________________________
Öffentliche Bekanntmachung der Bebauungspläne der Gemeinde Bad Tabarz
Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes zum Bebauungsplan Wohnpark am Spindlerplatz Entwurf zum B-Planes Wohnpark Am Spindlerplatz Begründung zum Entwurf des B-Planes Wohnpark Am Spindlerplatz- 12-2017 _____________________________________________________________________Informationselternabend und Tag der offenen Tür am Perthes-Gymnasium 2018
Am Mittwoch, dem 24. Januar 2018, findet um 18:30 Uhr, der Informationsabend für alle Eltern statt, die sich für die Ausbildung am Perthes-Gymnasium interessieren und planen, Ihr Kind im kommenden Schuljahr an der Schule anzumelden. Ort der Veranstaltung ist die Aula. Darüber hinaus werden alle interessierte Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse und deren Eltern herzlich zum Tag der offenen Tür am Freitag, dem 26. Januar 2018, in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr, in das Perthes-Gymnasium in Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13, eingeladen. Schüler und Eltern haben die Gelegenheit, sich einen Einblick in die Bildungsangebote, das Unterrichtskonzept, Projekte und das Ganztagsangebot zu verschaffen. Schüler, Lehrer und Eltern stehen beratend zur Seite. Die Anmeldung der Kinder kann in der Woche vom 05. bis 09. März 2018, täglich zwischen 14.00 und 17.00 Uhr, vorgenommen werden. Für die Anmeldung werden das aktuelle Halbjahreszeugnis im Original sowie – sollte die Anmeldung nur durch ein Elternteil erfolgen – eine Vollmacht des anderen Elternteils, die bestätigt, dass eine Anmeldung des Kindes am Perthes-Gymnasium erfolgen kann, benötigt.______________________________________________________________________
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
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Virenbelastete E-Mails
Momentan kursieren falsche E-Mails mit Rechnungen oder gescannten Dokumenten im Anhang, angeblich von der Verwaltung bzw. vom Kuramt der Gemeinde Bad Tabarz versandt. Bitte diese E-Mails nicht öffnen. Im Zweifelsfall vor dem Öffnen bitte den Absender kontaktieren, ansonsten löschen! Die Verwaltung weist darauf hin, dass Rechnungen nicht per E-Mail verschickt werden. Bad Tabarz, Dezember 2017______________________________________________________________________
NACHTRAGSHAUSHALT VERABSCHIEDET
Der Gemeinderat des Kneipp-Heilbades Bad Tabarz hat in seiner vergangenen Sitzung den Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 verabschiedet. Das Zahlenwerk umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.751.380 Euro. Der Nachtrag war notwendig geworden, um anstehende Sanierungsarbeiten im Kur- und Familienbad Tabbs noch im Jahr 2017 zu beginnen. Die Maßnahmen, welche unter anderem den Neubau der Glasfassade im Schwimmbadrondell und den Austausch des Warm- und Kaltwasserleitungssystems umfassen, belaufen sich auf rund 460.000 Euro. Laut Steve Gerlach, dem Leiter der Finanzverwaltung der Gemeinde, hat sich die finanzielle Situation von Bad Tabarz in den vergangenen drei Jahren außerordentlich verbessert. „Trotz Mehrinvestitionen konnte die Gemeinde Belastungen aus den Vorjahren weitaus schneller als ursprünglich geplant zurückzahlen.“ Der Kämmerer verweist unter anderem darauf, dass die 4.000-Einwohner-Gemeinde seit 2015 rund eine Million Euro planmäßig getilgt hat. Zudem konnten in diesem Zeitraum rund 700.000 Euro Kassenkredit zurückgezahlt und weitere 300.000 Euro an Schulden bei kommunalen Unternehmen beglichen werden. Darüber freut sich auch Bürgermeister David Ortmann und verweist darauf, dass sich die Investitionstätigkeit der Gemeinde im selben Zeitraum zudem verzehnfacht hat. So werden in Bad Tabarz derzeit neben den Maßnahmen im Kur- und Familienbad Tabbs unter anderem für 1.130.000 Euro eine Kinderkrippe ausgebaut und für 776.000 Euro der Aussichtsturm „Großer Inselsberg“ weiterentwickelt. Ziel der Investitionen sei vor allem den Ort attraktiver zu machen, um zusätzliche Einwohner zu gewinnen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Dafür soll bis 2020 auch ein 25.000 Quadratmeter großes Wohnbaugebiet in Ortslage entwickelt werden. Auch der aufgelaufene Investitionsstau der Gemeinde kann schrittweise abgebaut werden. So wurden allein in diesem Jahr bereits über 600 Meter Fußweg erneuert. Im nächsten Jahr sollen Fußwege in Cabarz und Klein-Tabarz sowie die Lauchagrundstraße im Ortszentrum in Angriff genommen werden. Um dem innerörtlichen Investitionsstau weiter abzutragen hat die Gemeinde auch zwei zusätzliche Bauhof-Mitarbeiter eingestellt. Ziel sei, das Ortsbild mittelfristig nachhaltig zu verschönern. „Wichtig ist, dass die Gemeinde Tabarz den Namenszusatz Bad künftig zwar als Vorteil aber auch als Verpflichtung begreift“, so Bürgermeister David Ortmann. „Wir haben zwar das Ziel Kneipp-Heilbad erreicht, müssen aber in den nächsten Jahren weit mehr Ressourcen für Pflege- und Infrastruktur aufwenden.“ Nicht alles in Tabarz sei bereits „Bad“-verdächtig. Grund für die positive Entwicklung sind neben dem seit dem vergangenen Jahr für hochprädikatisierte Kurorte vom Freistaat ausgereichten Kurlastenausgleich auch die seit 2015 von der Gemeinde Bad Tabarz eingeworbenen Fördermittel, welche sich auf immerhin 5,2 Millionen Euro belaufen – und in den nächsten Jahren investiert werden können. Neben der guten finanziellen Entwicklung verweist der Bürgermeister auf die 2017 erfolgte Umbenennung in Bad Tabarz und die Beendigung der Insolvenz des Kur- und Familienbades. Beides wird einen wesentlichen Teil dazu beitragen, dass sich die Gemeinde Bad Tabarz in den nächsten Jahren weiter positiv entwickelt.Volkstrauertag am 19.11.2017 Einladung zur Kranzniederlegung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, verehrte Gäste, anlässlich des Volkstrauertages lade ich Sie in diesem Jahr zu einer ca. halbstündigen Gedenkveranstaltung am 19.11.2017, um 11:30 Uhr, zur Kranzniederlegung an das Kriegsgräberdenkmal/Märchenwiese ein. Folgender Ablauf ist vorgesehen: • Ansprache des Bürgermeisters • Ansprache des Herrn Pfarrer Kunze (ev. Kirchgemeinde) • Kranzniederlegung • Schweigeminute gez. Ortmann BürgermeisterEinladung zur Einwohnerversammlung
Die nächste Einwohnerversammlung findet am 01.11.2017, 18:30 Uhr, im Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses statt. Tagesordnung: 1. Beantwortung schriftlicher Bürgeranfragen 2. Finanzielle Situation der Gemeinde 3. tabbs vital GmbH – Aktueller Sachstand zu den Sanierungsarbeiten und wirtschaftliche Situation 4. Sonstiges Um auf Ihre Fragen umfassend antworten zu können, bitte ich Sie Ihre Anfragen bis zum 30.10.2017 schriftlich zu Händen des Bürgermeisters einzureichen. Vielen Dank! gez. Ortmann, Bürgermeister Rathaus geschlossen! Werte Bürgerinnen und Bürger, aufgrund einer technischen Umstellung am Server wird am Donnerstag, dem 12.10.2017 und Freitag, dem 13.10.2017 das Rathaus geschlossen sein. Davon ist auch die telefonische Erreichbarkeit betroffen. DRINGENDE FÄLLE melden Sie bitte an die Kurverwaltung (10-17 Uhr), Lauchagrundstr. 12 a oder per Telefon unter 036259 – 5600. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die GemeindeverwaltungWerte Bürgerinnen und Bürger,
am Freitag, den 26.05.2017 bleibt das Rathaus aus organisatorischen Gründen geschlossen. Ab Montag, den 29.05.2017 ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den gewohnten Dienstzeiten erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis. David Ortmann BürgermeisterEinladung zur Einwohnerversammlung Zehn Themenabende mit Brychcy und Ortmann zur geplanten Gebietsreform
Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Mai findet die erste von zehn Einwohnerversammlungen der Gemeinde Bad Tabarz und der Stadt Waltershausen statt. Die Themenabende sollen die geplante Gebietsreform sowie den bisherigen Stand der Gespräche über die mögliche Eingliederung der Gemeinde Bad Tabarz in die Stadt Waltershausen beleuchten. Bürgermeister Michael Brychcy und ich werden Ihre Fragen beantworten sowie Ideen und Anmerkungen jederart entgegennehmen. Die gemeinsamen Einwohnerversammlungen der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Bad Tabarz finden statt am: Datum Beginn Veranstaltungsort 15.05.2017 19 Uhr Kukuna, Lauchagrundstraße 12a, 99891 Bad Tabarz 16.05.2017 19 Uhr Rathaus, Markt 1, 99880 Waltershausen 23.05.2017 19 Uhr Gasthaus „Zur Linde“, Cabarzer Str. 5, OT Fischbach 24.05.2017 19 Uhr Gasthaus Zum Stern, Walther-Rathenau-Str. 59, 99891 Bad Tabarz 29.05.2017 19 Uhr Haus des Gastes, Am Wallgraben 1, OT Winterstein 06.06.2017 19 Uhr GutsMuths Gedächtnishalle, Leinaer Weg 3, OT Schnepfenthal 07.06.2017 19 Uhr Sozialgebäude, Am Langen Feld 10, OT Schwarzhausen 20.06.2017 19 Uhr Heimatstube in Alten Schule, Lindenplatz 2, OT Langenhain 21.06.2017 19 Uhr Bürgerhaus, Am Erlich 7 b, OT Schmerbach 26.06.2017 19 Uhr Ortsteilzentrum, Auf der Aub 45, OT Wahlwinkel Um auf Ihre Fragen umfassend antworten zu können, bitten wir Sie, Ihre Anfragen jeweils drei Tage vor einer Einwohnerversammlung, schriftlich zu Händen des Bürgermeisters einzureichen. Vielen Dank! gez. David Ortmann BürgermeisterEinladung zur Einwohnerversammlung entsprechend § 15 (1) ThürKO
Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 11. Mai 2017 um 18:30 Uhr findet die diesjährige Einwohnerversammlung im KUKUNA, Lauchagrundstraße 12a, 99891 Bad Tabarz statt. Tagesordnung:- Erstes Bad-Tabarzer Investorenforum – Ein Gesamtüberblick über die Entwicklung der Gemeinde
- Eröffnung der Kinderkrippe „Tabarzer Käthchen“
- Bepflanzung von Grünflächen – Blumen-/Pflanzenpatenschaften
- Sachstand tabbs vital GmbH
- Beantwortung schriftlicher Bürgeranfragen
- Sonstiges
Stallpflicht für Geflügel aufgehoben!
Mit der Allgemeinverfügung vom 28.03.2017 hat das Landrastamt Gotha als zuständige Behörde die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Aufstallung von Geflügel vom 30.01.2017 aufgehoben. Die Stallpflicht gilt nur noch in den festgelegten Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten. In der Gemeinde Bad Tabarz darf das Geflügel wieder im Freien gehalten werden. i.A. Trutschel, OrdnungsamtStallpflicht für Geflügel bleibt bestehen!
Die Stallpflicht für Geflügel in ganz Thüringen bleibt weiterhin bestehen. Lediglich die Sperr- und Beobachtungsgebiete rund um Georgenthal wurden mit der 1. Allgemeinverfügung zur Aufhebung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebieten des Landratsamtes Gotha vom 06.03.2017 aufgehoben. Die allgemeine Stallpflicht sowie das Verbot von Geflügelausstellungen haben jedoch weiter Gültigkeit. Das bedeutet, dass alle Geflügelhalter auch weiter ihre Tiere nach den Maßgaben des Landratsamtes Gotha einzustallen haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 des TierGesG dar. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet werden. i.A. Trutschel, OrdnungsamtÖffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Bebauungsplan „Bauhof Fischbacher Straße“
Liebe Bürger! In der Zeit vom 06.03.2017 bis 07.04.2017 zu den Dienstzeiten Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15-18 Uhr und Donnerstag 14-16 Uhr können Sie den o.g. Bebauungsplan im Bauamt (Zimmer 6) einsehen.
BPl_BauhofEntwurfJan2017
BPl_BauhofTextJan2017
!!! Aufgrund einer technischen Umstellung kann es am Dienstag, den
21.02.2017 zu Beeinträchtigungen bei der telefonischen Erreichbarkeit
im Tabarzer Rathaus kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
An alle Tabarzer Bürgerinnen und Bürger!
Neben der einmal jährlich stattfindenden Einwohnerversammlung nach § 15 (1) ThürKO bietet der Tabarzer Bürgermeister eine zusätzliche Versammlungen als Bürgerversammlung an.Die nächste Bürgerversammlung in Tabarz
findet am Montag, dem 30.01.2017, 18:30 Uhr, im KUKUNA, Lauchagrundstr. 12a, 99891 Tabarz statt. Tagesordnung:- Situation Winterdienst
- Haushalt 2017
- Situation tabbs vital GmbH
- Sonstiges
ÖFFNUNGSZEITEN ZWISCHEN DEN JAHREN
Werte Bürger*innen,
in der KW 52 (26.12.2016 – 01.01.2017) ist das Rathaus nur am Dienstag, den 27.12.2016 von 9 bis– 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr und Donnerstag, den 29.12.2016 von 14 bis 16 Uhr für Sie geöffnet. Am Freitag, den 30.12.2016 bleibt das Rathaus geschlossen.Touristinformation/Kuramt:
Samstag, den 24.12.2016 von 10 – 13 Uhr, Sonntag, den 25.12.2016 und Montag, den 26.12.2016 von 10 – 14 Uhr geöffnet. Am Samstag, den 31.12.2016 bleibt die Touristinfo geschlossen; Am Sonntag, den 01.01.2017 ist wieder geöffnet von 10 – 14 Uhr.Aussichtsturm Großer Inselsberg:
Samstag, den 24.12.2016 geschlossen, Sonntag, den 25.12.2016 und Montag, den 26.12.2016 von 10 – 16 Uhr geöffnet. Am Samstag, den 31.12.2016 bleibt der Aussichtsturm geschlossen; Am Sonntag, den 01.01.2017 ist wieder geöffnet von 10 – 16 Uhr.Wir wünschen eine ruhige Adventszeit und besinnliche Feiertage!
Ihr Bürgermeister David Ortmann und das Rathaus-Team
ACHTUNG WARTUNGSWOCHE!
In der Zeit vom 21.11. – 25.11.2016 bleibt unser Aussichtsturm Großer Inselsberg geschlossen!
Ab dem 26. November 2016 öffnet der Turm, wie gewohnt, täglich von 10 – 16 Uhr. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Kuramt TabarzEINLADUNG ZUR BÜRGERVERSAMMLUNG
Die Gemeinde Tabarz lädt am kommenden Donnerstag, den 27. Oktober 2016 ab 19 Uhr zur Bürgerversammlung ins KUKUNA ein. Thema der Zusammenkunft ist die anstehende kommunale Gebietsreform im Jahr 2018. Die Gemeinde Tabarz liegt mit rund 4.000 Einwohnern unter der vom Gesetzgeber geforderten Untergrenze nach der in einer Kommune mindestens 6.000 Einwohner leben müssen, um eigenständig bleiben zu können. Bürgermeister David Ortmann, Gemeinderatsvorsitzender Otto Böttcher, der 2. Beigeordnete Dieter Hellmann und der Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion Christian Theodor wollen die Bürger über die nun anstehenden Aufgaben informieren. Bürgermeister Ortmann: „Kommen Sie zur Bürgerversammlung. Bringen Sie Ihre Vorstellungen und Ideen aktiv ein. Entscheiden Sie mit, was auch in Zukunft für unsere Gemeinde Priorität haben soll.“Niedrigzinsphase: Tabarz spart Über 142.000 Euro
In der Gemeinde Tabarz führten Zinsanpassungen bei gemeindeeigenen Darlehen zu erheblichen Einsparungen. Insgesamt seien in diesem Jahr Kredite über 4.821.778,87 Euro neu verhandelt worden. Laut Bürgermeister David Ortmann führen die Zinsanpassungen im Jahr 2017 zu Einsparungen über 142.355,60 Euro. „Angesichts der zu bewältigenden Altlasten ist diese Entwicklung äußerst günstig für uns“, so Ortmann. Wie Steve Gerlach, Kämmerer der Gemeinde Tabarz, erklärt, „soll ein Teil der Zinseinsparungen in eine höhere Tilgung fließen“. Tabarz wird demnach im kommenden Jahr Schulden in Höhe von 359.878,48 Euro tilgen, rund 29.000 Euro mehr als 2016. Der Rest der Zinseinsparung verbleibt in der Gemeinde. „Auch insgesamt verläuft der Schuldenabbau überplanmäßig“, so Ortmann. Gezahlt wurden 2015 und 2016 der Verlustausgleich für den Skilift für die Betreibungsjahre 2009 und 2010. Er betrug 75.700 Euro. Getilgt, auch darauf verweist Bürgermeister David Ortmann, wurden Schulden, die die Gemeinde noch beim Gemeindewerk Tabarz hatte. Es waren 119.350 Euro offen für Arbeiten an der Datenbergstraße und an der Reinhardsbrunner Straße. Erledigt wurden sie nach Gemeindeauskunft in den Jahren 2012 und 2013, nur eben nicht bezahlt. Auch das sei im vergangenen Jahr erledigt worden.EINSTIMMIG: GEMEINDERAT BESCHLIESST NACHTRAGSHAUSHALT
Der Tabarzer Gemeinderat hat dem von Bürgermeister David Ortmann und Kämmerer Steve Gerlach vorgelegten Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 einstimmig beschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes umfassen 5.441.320 Euro. Im Investitionshaushalt werden 1.119.360 Euro veranschlagt. Nötig wurde der Nachtragshaushalt durch überdurchschnittliche Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 210.270 Euro im Verwaltungshaushalt und 494.380 Euro im Vermögenshaushalt. Die Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt resultieren u. a. aus höheren Einnahmen aus Kurbeiträgen und Steuern. Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt konnten u. a. durch den Verkauf des Bauhofgeländes erzielt werden. Zudem freut sich die Gemeinde über mehr Fördermittel als geplant. Laut Bürgermeister David Ortmann sei es wichtig, dass in Tabarz dringend investiert und langfristig aufgestauter Bewirtschaftungsaufwand reduziert wird. So sei es in diesem Jahr unter anderem notwendig die Tabarzer Feuerwehr mit einem neuen Einsatzleitfahrzeug auszurüsten, die Brandschutzmaßnahmen in der Kita Villa Kunterbunt weiter voranzutreiben, aber auch dringende Baumpflegearbeiten im Ort durchzuführen. Die Gemeinde Tabarz hat in diesem Jahr ein Baumschutzgutachten von einem ortsansässigen Forstingenieurbüro erarbeiten lassen. Dies war aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Das Gutachten ergab u. a. das von den 494 begutachteten Bäumen rund 170 dringenden Pflegeaufwand bedürfen. Bei ca. 70 Bäumen musste die Gemeinde aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sofort handeln. Der Bauhof der Gemeinde Tabarz führt aufgrund einer Anweisung des Bürgermeisters seit dem vergangenen Jahr keine Baumpflegearbeiten mehr durch. Ortmann: Unseren Mitarbeitern fehlen nicht nur die erforderlichen Kenntnisse, sondern vor allem die arbeitsschutzrechtlichen Zertifikate. Aus diesem Grund habe die Gemeinde die Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Ausschreibung an die Baum- und Industriekletterei Thomas Neuland vergeben. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen bedeuteten Kosten in Höhe von ca. 18.000 Euro. Insgesamt habe sich die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Tabarz aber verbessert. „Trotz Mehrinvestitionen kann gleichzeitig zur Verbesserung der Liquidität der Kassenkredit der Gemeinde schneller als ursprünglich geplant zurückgezahlt werden“, erklärt Kämmerer Steve Gerlach. „So ist es möglich, dass die Gemeinde im laufenden Jahr erstmals seit 2011 zeitweise völlig auf die in Anspruchnahme eines Kassenkredites verzichten kann. Auch die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde habe sich verbessert: „Sieht der Haushaltsplan für das Jahr 2016 eine Freie Spitze von 23.980 € vor, so kann im Nachtragshaushalt auf eine Freie Spitze von 70.070 € verwiesen werden“, erklärt der Kämmerer.GEMEINDERAT STIMMT FÜR NAMENSÄNDERUNG (12.10.2016)
Der Gemeinderat der Gemeinde Tabarz hat in seiner vergangenen Sitzung entschieden, den Namenbestandteil „Bad“ zu beantragen. Wie Bürgermeister David Ortmann mitteilt, können Gemeinden, die entsprechend des Thüringer Kurortegesetzes als Kneipp-Heilbad anerkannt wurden, einen Antrag beim Thüringer Innenministerium stellen, den Namensbestandteil „Bad“ führen zu dürfen. Tabarz wurde mit der Übergabe des Bescheides und der Urkunde am 29. Juni 2016 staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad. Der Name der Gemeinde würde künftig dementsprechend Bad Tabarz lauten. Laut Franziska Schwertfeger, von der Gemeindeverwaltung Tabarz, kann dies weitere touristische und wirtschaftliche Vorteile bringen. „Eine Namensänderung in „Bad Tabarz“ ist sinnvoll, um unseren Markenkern, die Physiotherapie nach Sebastian Kneipp und das Kur- und Gesundheitsangebot des Kneippheilbades Tabarz noch besser herauszustellen. Für die Bürger entstehen durch die Namensänderung keine weiteren Belastungen, denn die Ausweise werden durch die Änderung nicht ungültig“, so Franziska Schwertfeger. „Wichtig sei, dass die Gemeinde Tabarz den Namenszusatz Bad künftig zwar als Vorteil aber auch als Verpflichtung begreift“, erklärt Bürgermeister David Ortmann. „Wir haben zwar das Ziel Kneipp-Heilbad erreicht, müssen aber in den nächsten Jahren weit mehr Ressourcen für Pflege- und Infrastruktur aufwenden.“ Nicht alles in Tabarz sei bereits „Bad“-verdächtig. Für Ortmann steht fest, dass die Gemeinde diese Herausforderung annimmt. Der Bürgermeister: „Tabarz profitiert schließlich nun erstmals von dem sogenannten Kurlastenausgleich. Die Höhe der Landeszuweisung beträgt über 707.000 Euro. Ohne Heilbad-Prädikat wären wir leer ausgegangen. So gesehen ist die Physiotherapie nach Kneipp auch finanziell enorm wertvoll für uns. Also Vorteil und Verpflichtung zugleich.“ Dieses Geld solle künftig auch für Pflegemaßnahmen im Ort eingesetzt werden.NEUER AUFSICHTSRAT FÜR TABBS
(08.10.2016)
Der Aufsichtsrat der Tabbs Vital GmbH wird abberufen. Diese Empfehlung sprach der Gemeinderat der Gemeinde Tabarz auf Vorschlag von Bürgermeister David Ortmann aus. „Es wird derzeit daran gearbeitet, dass Unternehmen über einen Insolvenzplan zu sanieren“, erklärt Bürgermeister David Ortmann. „Es ist unser Ziel, dass das Bad in den kommenden Monaten aus der Insolvenz geführt wird. Laut Ortmann könne ein Neustart allerdings nicht mit der alten Unternehmensspitze und deren Aufsichtsgremium erfolgen.
Lediglich Tourismusfachmann Prof. Dr. Harald Kunze aus Weimar soll aus dem alten in den neuen Aufsichtsrat übernommen werden. Neuer Experte für Finanzen soll der Steuerberater Andreas Pfeifer aus Fischbach werden. Als Fachmann für Bäderwesen wird Lutz Gerlach aus Waltershausen in das Aufsichtsgremium berufen. „Lutz Gerlach war bereits von 1997 bis 2002 im Tabbs tätig. Von 2002 bis 2016 war er für das Schwimmbad und die Eisbahn in Waltershausen verantwortlich“, berichtet Ortmann. „Wir freuen uns, dass wir einen Mann mit Praxis- und Tabbs-Erfahrung für den neuen Aufsichtsrat gewinnen konnten.“
Des Weiteren werden Gemeinderatsmitglied Marcus Darr und Bürgermeister David Ortmann im neuen Aufsichtsrat tätig sein.
Die Abberufung der alten und Berufung der neuen Aufsichtsratsmitglieder wird in der kommenden Woche erfolgen. Danach werde zügig eingeladen. Laut Gesellschaftsvertrag beträgt die Ladungsfrist 14 Tage. Sodass die erste Aufsichtsratssitzung frühesten für die 43. Kalenderwoche einberufen werden kann.
Ortmann will in dieser Sitzung den weiteren Fahrplan erläutern. Außerdem wird der Aufsichtsrat als eine der ersten Amtshandlungen eine neue Geschäftsführung bestimmen.
707.000 EURO FÜR TABARZ –
MATTHIAS HEY UND DR. WERNER PIDDE BESCHEREN KURORTEN GELDSEGEN
(01.10.2016) Bürgermeister David Ortmann hat am vergangenen Freitag, dem 30.09.2016, eine Annahmeanordnung über 707.000 Euro unterzeichnet. „Ein wahrer Geldsegen, der natürlich extrem helfen wird, uns weiter aus dem Tal zu kämpfen und unser Angebot als Heilbad zu verbessern“, unterstrich Ortmann. Bei der üppigen finanziellen Zuweisung handelt es sich um den sogenannten Kurlastenausgleich, der in diesem Jahr zum ersten Mal ausgereicht wird. Der Bürgermeister: „Tabarz profitiert nur von dem Kurlastenausgleich, weil wir tatsächlich in diesem Jahr zum Kneipp-Heilbad ernannt wurden. Ohne Prädikat wären wir leer ausgegangen. So gesehen ist die Physiotherapie nach Kneipp auch finanziell enorm wertvoll für uns.“ Neben Tabarz können sich im Landkreis Gotha auch Tambach-Dietharz (86.200 Euro) sowie Friedrichroda und Finsterbergen (938.400 Euro) über den Sonderlastenausgleich für Kurorte freuen. Die an die Kommunen überwiesene Summe setzt sich aus den im Jahr 2015 gezählten Übernachtungen und den in örtlichen Kliniken zu belegenden Reha-Betten zusammen. Bürgermeister David Ortmann dankte in diesem Zusammenhang vor allem den beiden SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Werner Pidde und Matthias Hey. Sie hätten die Koalitionsfraktionen von der Einführung des Kurlastenausgleichs überzeugt und im Landtag für die Zuweisung gestimmt. Außerdem seien Bernhard Schönau, dem Bürgermeister von Bad Langensalza und Präsident des Thüringer Heilbäderverbandes; Klaus Bohl, dem Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen und Thomas Klöppel, dem Bürgermeister der Stadt Friedrichroda, für ihren Einsatz für den Kurlastenausgleich zu danken. Laut Ortmann hatten auch die Tabarzer ihren Teil zur Einführung des Kurlastenausgleichs beigetragen. Schließlich habe Ortmanns ehemaliger Arbeitgeber, die SPD-Landtagsfraktion in den Jahren 2014 und 2015 mit all ihren Abgeordneten, Staatssekretären und Ministern ihre Neujahrsklausuren im KUKUNA und dem Hotel „Zur Post“ in Tabarz abgehalten. Dabei sei seitens der Sozialdemokraten auch beschlossen worden, am Kurlastenausgleich festzuhalten.ABSAGE AN BUSUNTERNEHMEN STEINBRÜCK –
TABARZER SPRECHEN SICH EINSTIMMIG FÜR DIE WALDBAHN AUS
(12. September) Die Gemeinde Tabarz hat dem Antrag des Omnibusbetriebes Wolfgang Steinbrück auf Übernahme der Linien der Thüringer Wald- und Straßenbahn nicht zugestimmt. In einer Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen des Anhörungsverfahrens auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung für das Busunternehmen heißt es: „Eine Verlängerung der Linie 4 soll über Spindlerplatz, Lauchagrundstraße, Heinrich-Hoffmann-Straße, Zimmerbergstraße, Theodor-Neubauer-Park, Lauchagrundstraße und Spindlerplatz wieder in Richtung Busbahnhof erfolgen. Der Bus soll analog dem Fahrplan der Thüringer Wald- und Straßenbahn werktags morgens von 4:24 Uhr alle 30 Minuten bis 21:54 Uhr verkehren. Um den Linienverkehr zu ermöglichen, wäre es auf Grund der Straßenbreite erforderlich, die vorgesehene Route mit Halteverbot zu beschränken, was zu einer ungewollten Einschränkung der Anwohner und Gewerbetreibenden führt.“ Zudem stellt sich die Gemeinde demonstrativ hinter das Angebot der TWSB. Laut Bürgermeister David Ortmann ist „die Thüringer Wald- und Straßenbahn für Besucher und Gäste unseres Ortes eine touristische Attraktion. Auch im Hinblick auf das Angebot an unsere Gäste zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV ist davon auszugehen, dass diese gerne eine Fahrt als Highlight unternehmen. Aus diesem Grund stellt das Angebot der Thüringer Wald- und Straßenbahn mehr als nur das Angebot an ÖPNV dar und ist auf Grund seiner fast Einzigartigkeit zu erhalten.“ Der Bau- und Umweltausschuss des Kneipp-Heilbades Tabarz hatte sich zu dem Thema beraten und stellte sich einstimmig hinter eine entsprechende Stellungnahme von Bürgermeister David Ortmann.ZUSCHLAG:
LANDKREIS GOTHA UND GEMEINDE TABARZ RICHTEN LANDKREISFEST 2017 AUS
(07. September)
Der Landkreis Gotha und die Gemeinde Tabarz werden das Landkreisfest 2017 ausrichten. Landrat Konrad Gießmann hatte das symbolische Paar Wanderschuhe, welches den Ausrichtern übergeben wird zum diesjährigen Landkreisfest am vergangenen Sonntag im Rennsteiggarten in Oberhof in Empfang genommen. Mit dem Landkreisfest bekunden die sieben Landkreise und zwei kreisfreie Städte entlang des Rennsteigs ihre Zusammengehörigkeit. Laut Bürgermeister David Ortmann und Kuramtsleiter Marcel Wedow wird das 10. Landkreisfest am 03.06.2017 im Theodor-Neubauer-Park in Tabarz stattfinden. Ortmann ist über die Entscheidung, dass das Landkreisfest in Tabarz durchgeführt werden soll, froh. „Es handelt sich dabei wieder um eine Veranstaltung mehr, die der Region gilt aber im Herzen der Gemeinde Tabarz stattfindet“, erklärt Ortmann. „Das Landkreisfest soll auch eine gute Werbung für unseren Ort und unsere Unternehmer werden.“ Kuramtsleiter und Chef-Organisator Marcel Wedow, verspricht ein kurzweiliges Bühnenprogramm für Jung und Alt mit Musik, Tanz, Theater und Folklore aus der gesamten Rennsteigregion. „Natürlich werde auch das Abendprogramm mit Live-Musik nicht zu kurz kommen.“ Zudem freuen sich die Tabarzer auf die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Gotha. Das Gespann hatte in diesem Jahr bereits das Spindlerfest in Kombination mit dem Kreisseniorentag organisiert. Der Landkreis Gotha war im Jahr 2007 der erste Austräger des Landkreisfestes und wird 2017 turnusgemäß wieder Veranstalter. Der Austragungsort des ersten Landkreisfestes 2007 war der Luftkurort Tambach-Dietharz.AUSZEICHNUNG FÜR DIE GEMEINDE TABARZ (05. September)
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat die Gemeinde Tabarz im Rahmen des Thüringer Tourismuspreises ausgezeichnet. Tabarz erhielt die Anerkennung auf dem Thüringer Tourismustag in Erfurt auf Vorschlag der IHK Südthüringen für das „Tabarzer Kneipp-Konzept für Gesundheitstourismus, Prävention und Rehabilitation“. Zusammengestellt wurde die Konzeption von Badearzt Dr. Sigurd Scholze unter Einbeziehung des von Bürgermeister David Ortmann verfassten Kurortentwicklungskonzeptes und Angeboten des Hotel Frauenberger und des AKZENT-Hotel zur Post in Tabarz. Das Konzept enthält unter anderem die strategischen Ziele der Gemeinde Tabarz. So wird beispielsweise auf die künftige Entwicklung des Kurmittelhauses Tabbs zum medizinischen Zentrum eingegangen. Außerdem umfasst das Papier die von Badearzt Dr. Sigurd Scholze erfundene Ausbildung zum Kneipp-Gästecoach. Im Rahmen des zwanzig Übungseinheiten umfassenden Lehrgangs werden touristische Mitarbeiter befähigt die Grundwerte der kneippschen Gesundheitslehre an Kurgäste und Touristen weiterzugeben.MATTHIAS HEY IN TABARZ (25. Juli 2016)
Am 27. Juli 2016 bereist Matthias Hey, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, auf Einladung von Bürgermeister David Ortmann das Kneipp-Heilbad Tabarz. Um 16 Uhr wird der Landtagsabgeordnete die Kindertagesstätte „Käthe Kollwitz“ besuchen. Diese wird derzeit mit Fördermitteln in Höhe von über 878.000 Euro saniert. Ende 2016 sollen in Tabarz erstmals seit über 20 Jahren wieder Krippenplätze angeboten werden. Danach folgt eine Besprechung des Abgeordneten und Bürgermeister David Ortmann zum Thema Kommunalfinanzen und Gebietsreform im Tabarzer Rathaus. Ab 18.30 Uhr sind alle Tabarzerinnen und Tabarzer zur Einwohnerversammlung unter freiem Himmel im Theodor-Neubauer-Park eingeladen. Im Vordergrund der Gesprächsrunde mit Hey und Ortmann stehen sowohl landes- und kommunalpolitische Themen wie die Gebietsreform, Kommunalfinanzen aber auch Tourismus- und Umweltthemen. Natürlich sind ebenso Fragen aus der Zuhörerschaft erwünscht.LANDESPOLITIKER BESUCHEN TABARZ (17. Juli 2016)
Dirk Adams, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag, wird am kommenden Dienstag, den 19. Juli 2016, das Kneippheilbad Tabarz besuchen. Ab 18.30 Uhr sind alle Tabarzerinnen und Tabarzer zur Einwohnerversammlung unter freiem Himmel im Theodor-Neubauer-Park eingeladen. Im Vordergrund der Gesprächsrunde stehen sowohl landes- und kommunalpolitische Themen wie die Gebietsreform, Kommunalfinanzen aber auch Tourismus- und Umweltthemen. Natürlich sind ebenso Fragen aus der Zuhörerschaft erwünscht. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung im KUKUNA stattfinden.GEMEINDE ERHÖHT ZUSCHUSS AN KINDERGÄRTEN UM 92.889 EURO (28. Mai 2016)
Die Gemeinde Tabarz hat ihren Zuschuss für den Betrieb der Kindergärten „Käthe Kollwitz“ und „Villa Kunterbunt“ um 92.889 Euro erhöht. Der Kita-Betreiber „Kinderzentren Kunterbunt“ hatte zuvor für 2016 deutlich mehr Mittel angemeldet, da der Wirtschaftsplan der Einrichtungen für 2016 höhere Personal- und Unterhaltungskosten vorsieht. 2015 betrug der Zuschuss der Gemeinde 490.703,84 Euro. Diese Summe wird 2016 voraussichtlich auf 583.593,84 Euro anwachsen. Laut Bürgermeister David Ortmann dient die Erhöhung des Zuschusses vor allem der Gebührenstabilität. Würde die Gemeinde hier nicht einpringen, müsste die Differenz von 92.889 Euro auf die Eltern umgelegt werden. Das entspräche einer Gebührenerhöhung von über 50 Euro je Kind und Monat. Derzeit beträgt die monatliche Kindergartengebühr 169 Euro für das erste und 145,20 Euro für das zweite Kind einer Familie. „Unser Ziel ist es, Tabarz für junge Familien attraktiver zu machen“, so Ortmann. „Dabei spielen Kindergärten, Kinderkrippen und die Höhe der jeweiligen Kindertagesstättengebühren wichtige Rollen. Kindergartenträger und ErzieherInnen sorgen für hohe pädagogische Qualität – und die Gemeinde muss ihrerseits moderate Kita-Gebühren gewährleisten“, erklärte der Bürgermeister nachdrücklich.HAUSHALT GENEHMIGT (25. Mai 2016)
Mit Datum vom 24.05.2016 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha den Haushalt der Gemeinde Tabarz für das Jahr 2016 genehmigt. Was für andere Kommunen ein normaler Vorgang ist, bedeutet für Tabarz etwas ganz Besonderes. War doch zuvor die deutschlandweit erste Rückumstellung von der doppischen Haushaltsführung zur kameralen Haushaltsführung notwendig. „Die Gemeindeverwaltung, besonders die Finanzverwaltung, hatte einen enormen Aufwand“, so Bürgermeister David Ortmann. „Steve Gerlach, der vor einem Jahr als Kämmerer für Tabarz gewonnen werden konnte, hat definitiv den größten Verdienst an dieser historisch einmaligen Leistung.“ Für Tabarz sei dieser Tag ein wichtiger Schritt zur Normalität. Das Zahlenwerk umfasst Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Tabarz in Höhe von 5.856.030 Euro.Für einen Euro: Berliner Unternehmen überträgt der Gemeinde Tabarz Grundstücke im Wert von über 90.000 Euro
Der Gemeinde Tabarz wurden Grundstücke im Wert über 90.762 Euro nahezu kostenfrei übertragen. Als bisherige Eigentümerin forderte die Grieneisen GBG Bestattungen GmbH mit Sitz in Berlin lediglich den symbolischen Betrag von einem Euro.
Bürgerversammlung am 15.06. – 18:30 Uhr im KuKuNa
Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste Bürgerversammlung findet am Mittwoch, dem 15.06.2016, 18:30 Uhr, im KUKUNA, Lauchagrundstr. 12a, 99891 Tabarz statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:- Tabarz auf dem Weg zum Kneipp-Heilbad
- Finanzielle Situation der Gemeinde
- Sanierung Käthe Kollwitz
- Sauberkeit im Ort und Bewirtschaftung der Friedhöfe
- Sonstiges
Bürgerversammlung am 22.01. – 18:30 Uhr in der Feuerwehr
Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste BÜRGERVERSAMMLUNG findet am Freitag, 22.01.2016 um 18:30 Uhr im Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses in der Inselsbergstraße 27 in 99891 Tabarz statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:… 1. Finanzielle Situation der Gemeinde 2. Zertifizierung zum „Kneipp-Heilbad 2016“ 3. Bürgerversammlung am 22.01. – 18:30 Uhr in der Feuerwehreranstaltungen 2016 4. HEBESATZSATZUNG FÜR GEMEINDESTEUERN 2016 5. Bürgeranfragen 6. Sonstiges Hervorzuheben ist an dieser Stelle der Tagesordnungspunk 4 „HEBESATZSATZUNG FÜR GEMEINDESTEUERN 2016“, welcher vor allem Informationen und Diskussion zur geplanten Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B einschließt. Als Bürgermeister schlage ich dem Gemeinderat eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer A auf 360 v. H. und der Grundsteuer B auf 470 v. H. vor. Eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes ist nicht notwendig. Tabarz würde demnach beim Hebesatz der Grundsteuer B auf die Stadt Friedrichroda aufschließen, die bereits 2015 auf 470 v. H. erhöht hat. Die Erhöhung bei durchschnittlich großen Grundstücken mit Einfamilienhäusern beläuft sich auf 6 Euro bis 40 Euro pro Jahr. Die Begründung: Wie allgemein bekannt ist, beabsichtigt die Gemeindeverwaltung die Beantragung einer Bedarfszuweisung zur Tilgung von Krediten bzw. zur Senkung des erheblich aufgestauten Unterhaltungsaufwandes. Dazu heißt es in der „Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales über“ vom 22. Juni 2015: „Im Zeitraum der Haushaltskonsolidierung ist grundsätzlich ein Hebesatz von mindestens 110% der Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer festzusetzen.“ Das heißt: Um für eine entsprechende finanzielle Unterstützung vom Freistaat Thüringen in Frage zu kommen, müssen die Gemeindesteuern angepasst werden. Damit ist eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B notwendig. Aus diesem Grund schlägt der Bürgermeister eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer A auf 360 v. H. und der Grundsteuer B auf 470 v. H.Volkstrauertag am 15.11.2015
Einladung zur Kranzniederlegung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, verehrte Gäste, anlässlich des Volkstrauertages lade ich Sie in diesem Jahr zu einer ca. halbstündigen Gedenkveranstaltung am 15.11.2015, um 11:30 Uhr, zur Kranzniederlegung an das Kriegsgräberdenkmal / Märchenwiese ein. Folgender Ablauf ist vorgesehen:- Ansprache des Bürgermeisters
- Ansprache des Herrn Pfarrer Kunze (ev. Kirchgemeinde)
- Kranzniederlegung mit Trompetensolo von Daniel Hering
- Schweigeminute
Neue Abteilungsleiterin in der Tabarzer Wohnungsbaugesellschaft
Am 1. Juni wird eine neue Abteilungsleiterin ihren Dienst in der TWG, Bereich „Wohnen“, antreten. Mit Waltraud Hermann kommt eine Führungskraft, deren beruflicher Werdegang sie bis zur Fachhochschule Erfurt führte, wo sie als Dozentin in den Bereichen Rechnungswesen, Investition und Finanzierung lehrt. Außerdem trat Frau Herrmann als Autorin von Fachbüchern für Immobilienbetriebswirtschaft und Finanzierung hervor. Die neue berufliche Aufgabe in Tabarz sieht Waltraud Herrmann als Herausforderung, mit ihrem Fachwissen eine Wende in der Geschäftsentwicklung der TWG zu unterstützen. Bürgermeister Ortmann sieht das ähnlich: „Wir sind erfreut, eine solche Expertin für den Bereich Immobilienwirtschaft gewonnen zu haben. Ich wünsche der neuen Abteilungsleiterin, sie möge sich schnell und effektiv in die spezifische Materie einarbeiten und der TWG wirkungsvolle Impulse für einen Wandel vermitteln.“ Dass dieser Wandel unausweichlich und zwingend nötig sein wird, steht außer Frage. Weist doch der Wohnraumbestand in der TWG neben einem enormen Sanierungsstau auch eine indiskutable Leerstandsquote von 30 Prozent auf. Dass inzwischen ein ehrlicher Blick auf die Problemlagen der TWG gewagt wurde, spricht für den fraglos vorhandenen Willen, die Dinge nicht tatenlos ihrem Lauf zu überlassen. Eine vollständige Bestandsaufnahme sowie die Katalogisierung und Kategorisierung des leer stehenden Wohnraumes wurde mittlerweile beendet. Damit gelang eine wichtige Voraussetzung, die unangenehme, aber unabdingbare Ist-Analyse so präzise wie möglich vornehmen zu können. Da der TWG in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für Tabarz ein, so der Bürgermeister wörtlich, „außerordentliches Gewicht“ zukäme, gelte es nun auch, „in jeder Beziehung Außerordentliches“ zu leisten. Laut Bürgermeister Ortmann habe der Kur- und Heimatort Tabarz traditionell eine besondere Lebens- und Wohnqualität zu bieten. Neben der einmal jährlich stattfindenden Einwohnerversammlung nach § 15 (1) ThürKO bietet der Tabarzer Bürgermeister in diesem Jahr zusätzliche Versammlungen als Bürgerversammlung an.Die nächste Bürgerversammlung in Tabarz
findet am Freitag, dem 17.04.2015, 18:30 Uhr, im KUKUNA, Lauchagrundstr. 12a, 99891 Tabarz statt.
- Sanierung der Kita „Käthe Kollwitz“ zur Kinderkrippe
- Aufnahme von Asylbewerbern in Tabarz
- Bürgeranfragen
- Sonstiges
Nach 100 Tagen Blick zurück nach vorn (13.03.2015)
Genau 100 Tage nach seinem Amtsantritt zeigt sich David Ortmann, neugewählter Bürgermeister von Tabarz, nicht nur zufrieden, sondern dankbar. „Die kollegiale Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Rathausmitarbeitern hat mir vieles erleichtert“, so der 32-Jährige, der vor seiner Wahl in Tabarz das Amt des Kurdirektors innehatte. Zu den konkreten Entscheidungserfolgen von Rathaus und Gemeinderat zählt Ortmann unter anderem die Ergebnisse, die nun im Zusammenhang mit dem vieldiskutierten Kindergartenneubau feststehen. „Das geplante Bürgerbegehren ist vom Tisch; es wird keinen Kita-Neubau geben – stattdessen aber endlich eine Kinderkrippe. Und die seit 2012 bekannten Brandschutzmängel in der Kindervilla ‚Kunterbunt‘ wurden seit Märzbeginn endlich begonnen zu beheben!“, betont der Bürgermeister. Besondere Wirkung und Wirksamkeit erwartet der Bürgermeister von der durch ihn forcierten Rückkehr zur kameralen Buchführung. Tabarz, das wie viele Thüringer Orte nach wie vor keinen Haushaltsentwurf vorlegen kann, hatte sich im Jahr 2010 für die in Thüringen gemeinhin unübliche doppische Buchführung entschieden, was seitdem immer wieder Kritik hervorrief. Ortmann vertritt dazu einen eindeutigen Standpunkt: „Die Kameralistik ist für Tabarz derzeit einfach das praktikablere Modell. Auch wenn sich dadurch unsere finanzielle Situation nicht verbessert, war die Entscheidung zur Kameralistik zurückzukehren wichtig für die Handlungsfähigkeit der Gemeinde.“ Die angesprochene finanzielle Situation könnte sich durch einen anderen bedeutsamen Entschluss des Tabarzer Gemeinderates etwas verbessern. Ortmann hatte dem Gremium die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist dem Ansinnen des Bürgermeisters mit breiter Mehrheit nachgekommen. „Nicht jeder mag gejubelt haben, als diesem Entschluss besonders schnell ein entsprechender Beschluss folgte. Aber damit“, rechnet David Ortmann vor, „kann die Gemeindekasse jährlich bis zu 150.000 Euro mehr einnehmen.“ Und Tabarz wird das Geld brauchen. Wichtige, unaufschiebbare Investitionen stehen an. 20.000 Euro muss Tabarz dieses Jahr für die dringend notwendige Reparatur eines Tanklöschfahrzeuges der freiwilligen Feuerwehr aufbringen. „Die Verkehrssicherheit des Autos und die Einsatzfähigkeit der Wehr stehen auf dem Spiel. Deshalb soll das Fahrzeug möglichst noch im Frühjahr repariert werden“, sagt der Bürgermeister. Für die erwähnte Einrichtung einer Kinderkrippe muss gleichfalls als größerer Kostenpunkt veranschlagt werden. Für dieses Projekt hat sich inzwischen ein Beirat gebildet. „Dass diesem Gremium nicht nur Sachverständige und politische Entscheidungsträger, sondern auch Eltern und Erzieher angehören und angehört werden, empfinde ich für kommende, ähnlich bedeutsame Projekte als richtungsweisend. So wird auch dafür gesorgt, dass Politik nicht am Bürger vorbei plant“, so Ortmann. Diese Verbundenheit, die sich Bürgermeister Ortmann für seine Amtszeit und den gemeinsamen Heimatort wünscht. Mitunter fordert er sie auch deutlich ein. Offenbar mit Erfolg. Die jüngste Gemeinderatssitzung endete bereits nach einer guten Stunde mit durchweg einstimmig gefassten Beschlüssen. Um Missverständnissen vorzugreifen, erläutert Ortmann die neue Entscheidungsfreude ebenso einfach wie einleuchtend: „Gemeinderat und Gemeindeverwaltung bereiten die Sitzungen professionell vor. Auch ist unübersehbar, dass frühere Spaltung inzwischen völlig fehlt und der bekannte Tabarzer Kampfgeist in eine vernünftige Richtung gelenkt werden konnte.“ Etwas von diesem Biss war spürbar, als es um die zügige Eröffnung des umgebauten Aussichtsturmes auf dem Großen Inselsberg ging. Hier war besonders die Kurverwaltung gefordert. Der alle Beteiligten überraschende Besucherzustrom gab all jenen recht, die in einem Kraftakt sondergleichen die Turmeröffnung zuwege brachten. Damit ist vor allem Marcel Wedow gemeint. Ortmann hatte ihn zu Beginn des Jahres als neuen Organisations-Chef für die Kurverwaltung gewinnen können. Der Urtabarzer Wedow sei ein fähiger und kreativer, aber auch durchsetzungsstarker neuer Organisations-Chef, freut sich der Bürgermeister. Ähnlichen Erfolg erhofft Ortmann nun auch auf anderer Ebene. Der zunehmende Wohnungsleerstand in der Tabarzer Wohnungsbaugesellschaft konnte gestoppt werden; es wird saniert, renoviert, vermarktet und es zeichnet sich, so nimmt es wenigstens Ortmann wahr, bereits eine erste Tendenz für zunehmendes Mieterinteresse ab. Was hier noch vage und eher wie eine Prognose klingt, kann im Falle des viel Gerede verursachenden Kurbades „tabbs“ als Erfolgsmeldung bestätigt werden: Künftig werden dort in Zusammenarbeit mit der AOK Plus sogenannte „Kneipp-Aktivwochenenden“ angeboten. Eine finanziell sichere Sache, da die Krankenkasse einen ordentlichen Zuschuss garantiert. Lange lag das Konzept dafür auf dem Schreibtisch des damaligen Kurdirektors. Als Bürgermeister sieht David Ortmann nun ein ebenso profitables wie Kneipp-bezogenes Projekt endlich verwirklicht. Denn dass gerade ihm als Ex-Kurdirektor die Kneipp’sche Gesundheitslehre auch als Bürgermeister am Herzen liegen würde, stand bereits bei Ortmanns Amtseinführung fest. Man darf gespannt sein, ob und wie der Kneippkurort Tabarz sich davon künftig beeinflussen lässt. Vor wenigen Tagen begannen erste Vorbereitungen für den Eintritt in den Zertifizierungsvorgang, an dessen Ende für den einzigen Thüringer Kneipp-Kurort das Prädikat „Kneipp-Heilbad“ stehen soll.Luftqualitätsmessung in und um Tabarz
Nach Vierteljahr wird lufthygienisches Gutachten folgen (06.03.2015)
